Über den Pfarreientwicklungsprozess

Für die Pfarreientwicklungsprozesse beginnt die Phase „Handeln. Unter der Mitwirkung vieler Engagierter in Pfarrgemeinderäten, Kirchenvorständen, Pastoralteams und zahlreicher Arbeitsgruppen ist es in einem mehrjährigen Prozess gelungen, die jeweilige Situation der Pfarreien zu analysieren („Sehen“), pastorale Leitlinien zu entwickeln und wirtschaftliche Planungen aufzubauen („Urteilen“). Die Voten aller Pfarreien sind durch den Bischof bestätigt und zur Umsetzung freigegeben.

Neben den bestätigten Voten, ist das Zukunftsbild für das Bistum Essen eine wesentliche Grundlage in der Phase „Handeln“.

Jetzt gilt es, die beschlossenen Planungen und Konzepte, Ideen und Visionen mit Leben zu füllen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Pfarreientwicklungsprozess - FAQs


Im Pfarreientwicklungsprozess passen die Pfarreien im Bistum Essen, im Sinne einer lokalen Kirchenentwicklung, ihre Angebote und Strukturen an sich weiter verändernde gesellschaftliche und kirchliche Entwicklungen an. Im Zeitraum von 2015 bis 2018 haben die Pfarreien darüber diskutiert, wie Kirche in ihrem Stadtteil oder in ihrer Region künftig aussehen soll. Im Sinne „lokaler Kirchenentwicklung“ geschah dies angesichts der Entwicklung der Zahl der Kirchenmitglieder und geringerer finanzieller Möglichkeiten, um nach Chancen für neue Formen des kirchlichen Zusammenlebens in den Gemeinden und Pfarreien unseres Bistums zu entwickeln. In den sog. Voten, die Bischof Dr. Overbeck in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen des Bischöflichen Generalvikariates bestätigt hat, liegen diese Konzepte jetzt vor. Die Umsetzungsphase „Handeln“ hat begonnen.

Nach der Neuordnung der Pfarreien im Bistum Essen in den Jahren 2006 bis 2008 hat sich in vielfacher Weise nicht die erhoffte Konsolidierung in der kirchlichen Entwicklung eingestellt. Durch die demografischen Veränderungen im Ruhrgebiet, aber auch durch eine schwächer gewordene Bindung vieler Katholiken an ihre Kirche sind die Mitgliederzahlen weiter gesunken – und damit verbunden die Kirchensteuereinnahmen. Diese Entwicklungen und viele pastorale Herausforderungen bringen erneut die Fragen auf die Tagesordnung: Wie können wir in den kommenden Jahrzehnten eine lebendige Kirche sein? Wie geben wir in veränderten Zeiten Zeugnis von unserem Glauben?

Im Zeitraum von 2015 bis 2018 folgten die Pfarreiprozesse dem Dreischritt „sehen – urteilen – handeln“. Nach dem Start des Prozesses in jeder Pfarrei unter der Überschrift „sehen“, also der Klärung von Themen und Zeitplänen, der Bildung von Arbeitsgruppen etc. in den Jahren 2015 und 2016, stand bis 2017 die Arbeit an einem „Votum“ an. Dabei ging es unter der Überschrift „urteilen“ darum, die verschiedenen Informationen und Einschätzungen zur Entwicklung der Pfarrei zu bewerten und daraus ein integriertes pastorales und wirtschaftliches Konzept für die künftige Gestalt der Pfarrei zu entwickeln. Schließlich wurde dieses Votum 2017/2018 dem Bischof vorgelegt und wird nun anschließend umgesetzt („handeln“). Ziel ist eine lokale Zukunftsvision, die den pastoralen Leitideen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Erfordernissen der jeweiligen Pfarrei entspricht. Aus der Antwort auf die Grundsatzfrage „Was ist unsere Aufgabe, unsere Mission als Christen in der Gesellschaft?“ ergibt sich die konkrete Überlegung: „Wie wollen wir Kirche vor Ort sein?“.

Pfarrei- und Kirchenentwicklung leben von Beteiligung! Alle Interessierten sind eingeladen sich an den lokalen Kirchenentwicklungsprozessen aktiv zu beteiligen und der Kirche vor Ort ein vielfältiges Gesicht zu geben. In den ersten beiden Prozessphasen steuerte in jeder Pfarrei eine „Koordinierende Arbeitsgruppe“ den Prozess. Ihr gehörten neben dem Pfarrer und der Verwaltungsleitung, Vertreter(innen) aus dem Pfarrgemeinderat, dem Kirchenvorstand und der Pastoralkonferenz an. Hinzu kamen ggf. Vertreter(innen) muttersprachlicher Gemeinden, der Jugend sowie zwei Begleiter(innen) aus dem Bischöflichen Generalvikariat: jeweils für pastorale und für wirtschaftliche Fragen.

Die Koordinierende Arbeitsgruppe beauftragte weitere Arbeitsgruppen damit, sich mit einzelnen Themen des Pfarreiprozesses auseinanderzusetzen: z. B. den Orten und Stadtteilen der Pfarrei, Statistik, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt, Vernetzung mit Partnern, Jugend oder Ökumene. Gemeindemitglieder waren zur Mitarbeit sowie zum Einbringen ihrer Ideen aufgerufen. Die „Koordinierende Arbeitsgruppe“ erstellte schließlich das Votum, das gemeinsam vom Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand beschlossen wurde.

In der gegenwärtig dritten Phase „Handeln“ bilden sich in den einzelnen Pfarreien des Bistums ähnliche Umsetzungsstrukturen: Steuerungsgruppen, i.d.R. bestehend aus zwei Mitgliedern des PGR, des KV und des Pastoralteams, sowie unter Einbeziehung weiterer Fachleute, wurden gebildet. Aufgabe der Steuerungsgruppen ist es, alle weiteren Schritte des Umsetzungsprozesses zu koordinieren. Dabei arbeiten die Steuerungsgruppen im Auftrag der Pfarreigremien.

Das Zukunftsbild ist das Ergebnis des bistumsweiten Dialogprozesses und beschreibt seit 2013 in sieben zentralen Worten eine Vision für die Kirche im Bistum Essen. Die Kirche will berührt, wach, vielfältig, lernend, gesendet, wirksam und nah sein. In den Pfarreiprozessen geht es darum, diese Vision vor Ort in pastorale Leitperspektiven umzusetzen und konkret werden zu lassen. Die Pfarreiprozesse haben mit dem Das Zukunftsbild ist das Ergebnis des bistumsweiten Dialogprozesses und beschreibt seit 2013 in sieben zentralen Worten eine Vision für die Kirche im Bistum Essen. Die Kirche will berührt, wach, vielfältig, lernend, gesendet, wirksam und nah sein. In den Pfarreiprozessen geht es darum, diese Vision vor Ort in pastorale Leitperspektiven umzusetzen und konkret werden zu lassen. Dabei ist das Zukunftsbild des Bistums Essen eine gemeinsame Orientierung. eine gemeinsame, konkrete Basis, die sich auch in den Voten wiederfindet.

Bis zum Ende des Jahres 2017 hat jede „Koordinierende Arbeitsgruppe“ ein Votum mit dem Ergebnis der Beratungen aus ihrem Pfarreiprozess erstellt. Dieses Votum ist ein in der Pfarrei abgestimmtes Konzept. Zielhorizont der Planung ist das Jahr 2030; das Votum beschreibt dabei Übergänge in der Entwicklung bis dahin. Es besteht aus einem pastoralen und einem wirtschaftlichen Konzept, dabei ist .das pastorale Konzept die Leitperspektive für das wirtschaftliche Konzept.

Zentrales wirtschaftliches Ziel jedes Pfarreiprozesses ist es, einen ausgeglichen Pfarreihaushalt zu erreichen. Darum muss die Pfarrei in ihrem Votum und der darauf aufbauenden Haushaltsplanung darstellen, dass die pastoralen Ziele nachhaltig finanzierbar sind und dass die stetige Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei und ihre Zahlungsfähigkeit gesichert sind. Die Zuweisungen des Bistums an die Pfarreien bleiben nach derzeitiger Finanzplanung bis zum Jahr 2030 nominal konstant, also unverändert. Mit Blick auf den Zeithorizont 2030 führen jedoch die allgemeinen Kostensteigerungen (Energiekosten, Personalkosten etc.) und die Vorsorge für den Bauunterhalt von Kirchen und anderer Gebäude zu defizitären Haushalten. Im Durchschnitt müssen die Pfarreien im Bistum Essen aufgrund dieser Prämissen im Vergleich zum Jahr 2013 bis 2020 knapp ein Drittel ihrer Ausgaben einsparen, bis 2030 rund die Hälfte.

Die ökumenische Perspektive hat in den Pfarreiprozessen eine hohe Relevanz. Schließlich ändern sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für alle christlichen Kirchen, vielfach stehen evangelische Gemeinden vor denselben pastoralen und wirtschaftlichen Herausforderungen wie ihre katholischen Mitchristen. Die Pfarreientwicklungsprozesse bieten die Chance für eine intensive ökumenische Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer gemeinsamer Perspektiven: An manchen Orten können etwa kirchliche Gebäude gemeinsam genutzt werden. In einigen pastoralen Arbeitsfeldern ist auch eine stärkere Zusammenarbeit der Gemeinden denkbar (z. B. im Rahmen der „ökumenischen Gemeindeparterschaften“). Eine gute Abstimmung zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche kann vor Ort helfen, in den Stadtteilen oder Ortschaften die Präsenz der Kirchen zu erhalten.

Volker Meißner

Abteilung Entwicklung pastoraler Handlungsorte - Bochum

Die Pfarreientwicklungsprozesse im Bistum Essen haben auch eine grundlegend geistliche Dimension: es geht eben nicht nur um eine organisatorisch-strukturelle Anpassung. Grundlage für eine Weiterentwicklung der Pfarreien ist daher auch die Besinnung auf die geistlichen Quellen und auf den Sendungsauftrag der Christen. Um diese Dimension des Prozesses zu stärken, haben die Pfarreien die Möglichkeit, sich auch geistlich begleiten zu lassen.

team exercitia

Junge Frauen und Männer von heute sind es, die im Zeithorizont der Pfarreiprozesse zukünftig die Kirche leben, gestalten und den Glauben weitergeben werden. Die Voten der Pfarreien zeichnen ein einheitliches Bild: Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird eine hohe Bedeutung für die Zukunft vor Ort beigemessen, damit Kirche ein junges und der Zukunft zugewandtes Gesicht erhält. Dies kann mit Unterstützung der Jugendbeauftragten über Ideenwerkstätten oder Zukunftstage geschehen, die sich gezielt an junge Menschen richten.

Abteilung Entwicklung pastoraler Handlungsorte

0201/2204-497

In den letzten Jahren ist es unter Mitwirkung vieler Engagierter in den Pfarrgemeinderäten, Kirchenvorständen, Pastoralteams und Arbeitsgruppen gelungen, die jeweilige Situation der Pfarreien zu analysieren (Phase „Sehen) und pastorale Leitlinien und wirtschaftliche Planungen (Phase „Urteilen“) zu entwickeln. Mit der Bestätigung der Voten durch den Bischof hat die Umsetzungsphase „Handeln“ begonnen. Es gilt jetzt, die beschlossenen Konzepte, Ideen und Visionen mit Leben zu füllen, Veränderung konkret zu gestalten, von Gewohntem Abschied zu nehmen und zugleich zu Neuem aufzubrechen. Zur Strukturierung dieser vielfältigen Aufgaben gibt sind in den Pfarreien Steuerungsgruppen eingerichtet worden. Diese koordinieren mit Hilfe eines Umsetzungsplans die weiteren Schritte.

Die Arbeitsstelle Pfarreientwicklung im Bischöflichen Generalvikariat ist die zentrale Anlauf- und Servicestelle für alle Fragen im Kontext der Pfarreiprozesse. Sie berät, begleitet und unterstützt die Pfarreien sowie deren Gremien (Steuerungsgruppen, Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand, Pastoralteam) im Rahmen der Umsetzungsphase; sie hilft Ihnen bei der Suche und der Vermittlung von Fachleuten zu prozessbezogenen Themen (z. B. für die Moderation von Klausurtagen, Projektentwicklungen, Konfliktmoderation etc.). Zusätzlich initiiert die Arbeitsstelle stadt- und kreisweite Vernetzungstreffen, konzipiert Veranstaltungen sowie Arbeitshilfen zu Themen der lokalen Kirchenentwicklung.

Mit den Voten werden pastorale und wirtschaftliche Handlungsziele beschrieben. Bei der strukturierten Realisierung dieser Ziele ist eine gute Planung von entscheidender Bedeutung! Daher ist als wichtiges und zentrales Hilfsmittel der Umsetzungsplan (UmPlan) entwickelt worden.

Besonders für die Steuerungsgruppen ist der UmPlan ein zentrales Instrument um einen Überblick zu den erforderlichen Aktivitäten zu erhalten. Für alle Beteiligten, besonders auch für den Pfarrgemeinderat, den Kirchenvorstand und das Pastoralteam, werden die Informationen zu allen Handlungszielen in einer übersichtlichen Form dargestellt.

  • Die Steuerungsgruppe hat eine gute Grundlage, um die Planungen für die nächsten Jahre zu organisieren.
  • Die Handlungsziele können durch den UmPlan priorisiert werden. Dieses Thema war bei der Vorstellung der UmPläne in den Pfarreien fast immer der zentrale Diskussionspunkt. Damit die Arbeit in den Pfarreien leistbar bleibt und die Aktivitäten mit Erfolg abgeschlossen werden können, ist eine gute Planung und besonders die Priorisierung mehr als die „halbe Miete“! Eine Überforderung der Ehrenamtlichen und der Hauptberuflichen in den Pfarreien muss vermieden werden. Mit dem UmPlan kann für alle Interessierten in den Pfarreien transparent dargestellt werden, was, wann und wie leistbar und umsetzbar ist.
  • Die Planungen müssen immer wieder reflektiert werden, damit frühzeitig Anpassungsnotwendigkeiten erkannt werden können. Daher ist der UmPlan ein „lebendiges“ Hilfsmittel.
  • Im UmPlan wird vereinbart, wann Konzeptplanungen und Projekte beginnen und enden. Diese Verbindlichkeit ist wichtig, um engagierte Mitwirkende für die Projektarbeit zu gewinnen.
  • Die zentralen Informationen aus der Immobilienplanung (ImPlan) sind im UmPlan enthalten. Die Abstimmungsergebnisse der Pfarrei, zur Umsetzung der Immobilienprojekte, mit der Arbeitsstelle für Immobilienentwicklung (ImmobilienRaum) sind in der Immobilienplanung (ImPlan) enthalten. Die zentralen Informationen aus dem ImPlan sind in den UmPlan integriert, damit es für alle Ziele in der Pfarrei, die sich aus dem Votum ableiten, ein zentrales übersichtliches Steuerungsinstrument gibt.
  • Die Steuerungsgruppe kann den pastoralen und wirtschaftlichen Verantwortungsgremien der Pfarrei, dem Pfarrgemeinderat, dem Kirchenvorstand und dem Pastoralteam, mit dem UmPlan regelmäßig über den Stand der Umsetzungsplanung berichten. Die Erfahrungen zeigen, wie wichtig eine kontinuierliche und transparente Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist. Die Zeit, die in die Bearbeitung von Konflikten und Auseinandersetzungen investiert werden muss, kann deutlich reduziert werden, wenn dieser Aspekt bereits in der Planungsphase frühzeitig und intensiv in den Blick genommen wird.
  • Der UmPlan hat eine Wirkung über die Pfarreigrenzen hinaus! Die Begleiterinnen und Begleiter der Arbeitsstelle Pfarreientwicklung können vergleichbare Projekte, die parallel in mehreren Pfarreien geplant werden, vernetzen. Damit muss nicht in jeder Pfarrei das „Rad“ neu erfunden werden. Es werden „best practice“-Projekte vernetzt.

Diesen Gesamtprozess begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsstelle Pfarreientwicklung, des Dezernates Kirchengemeinden und des Dezernates Pastoral.

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